Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05.08.2026
twenty4hrs GmbH, Industriestraße 28A, 68519 Viernheim
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der twenty4hrs GmbH angebotenen Lieferungen, Werkleistungen, Planungsleistungen sowie Messebau-, Event-, Logistik-, Fulfillment-, Lager-, Vermietungs- und Servicedienstleistungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die twenty4hrs GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der twenty4hrs GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Bestätigung in Textform oder durch tatsächliche Leistungserbringung durch die twenty4hrs GmbH zustande.
2.3 Angaben in Angeboten, Konzepten, Planungen, Zeichnungen, Visualisierungen, Renderings, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen sind maßgeblich nur, soweit sie ausdrücklich Vertragsbestandteil werden.
2.4 Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie ergänzenden Vereinbarungen in Textform.
3.2 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer, Lieferanten und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3.3 Technische, organisatorische, gestalterische oder konstruktive Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind, den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und keine ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften entfallen.
3.4 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die twenty4hrs GmbH keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keinen bestimmten Messeerfolg und keine behördliche Genehmigungsentscheidung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Freigaben, Genehmigungen, Pläne, Daten, Logos, Druckdateien, Zugänge, Ansprechpartner und sonstigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, von ihm zu erbringende Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und fachlich geeignet zu erbringen.
4.3 Verzögerungen, Mehrkosten, Terminverschiebungen oder Mehraufwände, die auf verspätete, unrichtige, unvollständige oder unterbliebene Mitwirkung des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der twenty4hrs GmbH.
4.4 Entstehende Mehrkosten aufgrund verspäteter Informationen, Änderungswünsche, fehlender Freigaben, nicht rechtzeitig bereitgestellter Flächen, Anschlüsse, Transportwege oder sonstiger Mitwirkungspflichten sind vom Auftraggeber zu tragen.
4.5 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien sachlich richtig, technisch verwendbar und frei von Rechten Dritter sind.
5. Termine, Fristen und Behinderungen
5.1 Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Leistungsfristen beginnen nicht, bevor sämtliche kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind, der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat und vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen eingegangen sind.
5.3 Gerät die twenty4hrs GmbH aufgrund von Umständen in Verzug, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, nicht rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Verkehrs- oder Transportstörungen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
5.4 Kann eine Leistung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers vorübergehend nicht erbracht werden, ist die twenty4hrs GmbH berechtigt, die Leistung zu unterbrechen und hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert abzurechnen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.3 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei projektbezogenen Fremdleistungen, Sonderanfertigungen, Materialdispositionen, Mietgegenständen oder längeren Projektlaufzeiten.
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Die twenty4hrs GmbH ist darüber hinaus berechtigt, weitere Leistungen, Lieferungen, Montagen, Übergaben oder Auslieferungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzustellen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
6.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.6 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten oder im Rahmen eines Factoringvertrages zu übertragen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können ausschließlich an den jeweils benannten Forderungsinhaber geleistet werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der twenty4hrs GmbH.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit üblich oder angezeigt, angemessen zu versichern.
7.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
7.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Auftraggeber die twenty4hrs GmbH unverzüglich zu informieren.
8. Mietgegenstände, Equipment, Lagerung und Logistik
8.1 Sämtliche Miet-, Leih- und sonstigen zur vorübergehenden Nutzung überlassenen Gegenstände, Transportmittel, Verpackungen, Bauteile und sonstiges Equipment bleiben Eigentum der twenty4hrs GmbH.
8.2 Der Auftraggeber hat Mietgegenstände und Equipment bei Übergabe, soweit nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich, unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und erkennbare Beschädigungen zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich in Textform mitzuteilen.
8.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts, Diebstahls, der Beschädigung oder übermäßigen Abnutzung der Mietgegenstände geht mit Übergabe an den Auftraggeber oder an den von ihm benannten Dritten auf den Auftraggeber über und endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe oder Rücknahme durch die twenty4hrs GmbH.
8.4 Der Auftraggeber hat Mietgegenstände pfleglich zu behandeln, ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
8.5 Die Rückgabe hat vollständig, sortiert und in vertragsgemäßem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu erfolgen. Normale, vertragsgemäße Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.
8.6 Bei verspäteter Rückgabe ist die twenty4hrs GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der vereinbarten Mietvergütung für den Verzögerungszeitraum zu verlangen.
8.7 Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung, Fehlmengen, außergewöhnliche Verschmutzung sowie für erforderliche Reparatur-, Reinigungs-, Prüf-, Wiederbeschaffungs- und Ausfallkosten, soweit er die jeweilige Pflichtverletzung zu vertreten hat.
8.8 Soweit Transport, Anlieferung, Abholung, Auf- oder Abbau, Einlagerung oder Rückholung nicht ausdrücklich von der twenty4hrs GmbH übernommen werden, erfolgen diese auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
8.9 Ist für Rückgabe, Anlieferung, Abholung, Auf- oder Abbau die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich und unterbleibt diese rechtzeitig, trägt der Auftraggeber hierdurch verursachte Wartezeiten, Zusatzfahrten, Mehrarbeits-, Lager- und Organisationskosten.
9. Stornierung / freie Kündigung durch den Auftraggeber
9.1 Soweit der Vertrag werkvertragliche Leistungen betrifft, kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Vollendung der Leistung jederzeit in Textform kündigen.
9.2 Im Falle der freien Kündigung ist die twenty4hrs GmbH berechtigt, die Vergütung für die bis zum Zugang der Kündigung bereits erbrachten Leistungen, Lieferungen, Planungen, Dispositionen und sonstigen Teilleistungen nach dem vertraglich vereinbarten Preis abzurechnen.
9.3 Für den zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht erbrachten Teil der Leistung ist die twenty4hrs GmbH berechtigt, statt einer konkreten Abrechnung eine pauschale Vergütung zu verlangen. Maßgeblich ist insoweit ausschließlich der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallende Netto-Auftragswert.
9.4 Die pauschale Vergütung beträgt, bezogen auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil:
- bis 60 Kalendertage vor Aufbaubeginn: 10 %
- 59 bis 30 Kalendertage vor Aufbaubeginn: 25 %
- 29 bis 15 Kalendertage vor Aufbaubeginn: 40 %
- 14 bis 7 Kalendertage vor Aufbaubeginn: 60 %
- ab 6 Kalendertage vor Aufbaubeginn: 80 %
9.5 Bereits ausgelöste, projektbezogene und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen, Sonderanfertigungen, Materialbestellungen, Transportbuchungen, Genehmigungen und sonstige Dritt- oder Beschaffungskosten werden gegen Nachweis zusätzlich berechnet, soweit sie nicht bereits in der Vergütung nach Ziffer 9.2 oder 9.4 enthalten sind.
9.6 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der twenty4hrs GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Der twenty4hrs GmbH bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Anspruchs vorbehalten.
9.7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der vorstehenden Fristen ist der vertraglich vereinbarte Aufbaubeginn; ist ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart, gilt der Beginn der Veranstaltung.
10. Abnahme
10.1 Soweit die twenty4hrs GmbH werkvertragliche Leistungen schuldet, erfolgt nach Fertigstellung die Abnahme durch den Auftraggeber.
10.2 Die twenty4hrs GmbH kann den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unter genauer Bezeichnung im Abnahmeprotokoll oder in Textform mitzuteilen.
10.3 Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
10.4 Erfolgt trotz Aufforderung zur Abnahme innerhalb angemessener Frist keine Abnahme und benennt der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.
10.5 Eine Leistung gilt ferner als abgenommen, wenn der Auftraggeber den Messestand, die Einrichtung oder die sonstige Werkleistung in Benutzung nimmt, die Nutzung durch Aussteller, Mitarbeiter oder sonstige Dritte freigibt oder die Veranstaltung beginnt, ohne dass zuvor wesentliche Mängel gerügt wurden.
10.6 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen Teilabnahmen zu verlangen.
10.7 Unwesentliche Mängel sind im Protokoll festzuhalten und innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
11. Mängelansprüche, Untersuchung und Verjährung
11.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
11.2 Soweit Lieferungen Gegenstand eines beiderseitigen Handelsgeschäfts sind, bleibt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB unberührt.
11.3 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe, Ablieferung oder Abnahme, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
11.4 Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln ist die twenty4hrs GmbH zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der twenty4hrs GmbH durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuerbringung der Leistung.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, vom Vertrag zurücktreten.
11.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt bei neuen beweglichen Sachen sowie bei Werkleistungen gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung bzw. ab Abnahme, soweit gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
11.7 Die vorstehende Verkürzung gilt nicht bei Ansprüchen wegen Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.
12. Nutzungsrechte, Unterlagen und Kundenmaterial
12.1 An Konzepten, Entwürfen, Planungen, Zeichnungen, Visualisierungen, Renderings, CAD-Daten, Layouts, Kalkulationen und sonstigen von der twenty4hrs GmbH erstellten Unterlagen verbleiben sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte bei der twenty4hrs GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
12.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den konkret vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist.
12.3 Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Offenlegung oder Weitergabe an Dritte, insbesondere von Konzepten, Layouts, Plänen, CAD-Daten, Visualisierungen oder Kalkulationen, bedarf der vorherigen Zustimmung der twenty4hrs GmbH in Textform.
12.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Logos, Marken, Texte, Bilder, Grafiken, Daten, Druckdateien, Pläne und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.
12.5 Der Auftraggeber stellt die twenty4hrs GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Auftraggeber hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
13. Referenznennung
13.1 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber nach vollständiger Durchführung des Projekts in branchenüblicher Weise als Referenz zu benennen, insbesondere unter Nennung von Firma und Projektbezeichnung.
13.2 Die Verwendung von Logos, Bild-, Video- oder sonstigen Aufnahmen, aus denen der Auftraggeber, dessen Markenauftritt oder nicht öffentlich bestimmte Projektinhalte erkennbar sind, erfolgt nur mit vorheriger Freigabe des Auftraggebers in Textform oder soweit berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers dem nicht entgegenstehen und die betroffenen Inhalte bereits öffentlich zugänglich sind.
13.3 Der Auftraggeber kann einer Referenznutzung aus berechtigtem Interesse jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
14. Haftung
14.1 Die twenty4hrs GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die twenty4hrs GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
14.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern der twenty4hrs GmbH.
14.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15. Höhere Gewalt
15.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien, Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Energieausfälle, Verkehrs- oder Lieferstörungen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
15.2 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
15.3 Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Materialkosten sowie nicht stornierbare Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
15.4 Die Parteien werden sich über angemessene Ersatztermine, Terminverschiebungen oder alternative Formen der Leistungserbringung abstimmen.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
16.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
16.2 Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der twenty4hrs GmbH.
16.3 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht offenkundig sind oder ohne Pflichtverletzung bekannt werden.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort ist der Sitz der twenty4hrs GmbH.
17.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der twenty4hrs GmbH.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.